Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der KinderSportSchule Friedrichshafen
Dokumentenstand: 01.02.2023
Die KinderSportSchule Friedrichshafen wird folgend als „KiSS FN“ bezeichnet.
Kinder einschließlich deren gesetzlichen Vertreter, die an Veranstaltungen teilnehmen, an deren Organisation und Durchführung die KiSS FN maßgeblich beteiligt ist, und/oder die Angebote der KiSS FN in Anspruch nehmen möchten oder bereits in Anspruch nehmen, werden folglich als „Mitglieder“ bezeichnet.
Der Gegenstand der Leistungserbringung, die von der KiSS FN gegenüber dem Auftraggeber erbracht wird, wird folgend als „Angebot“ bezeichnet.
Soweit in diesen Bestimmungen die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
1. Anmeldung / Mitgliedschaft
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) der KiSS FN sind im Zuge der Anmeldung durchzulesen. Sie stehen jederzeit zugänglich auf der Webseite der KiSS FN (www.kiss-friedrichshafen.de) und können auf Wunsch zugeschickt werden.
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Die AGB gelten für alle Veranstaltungen und Angebote der KiSS FN, wenn nichts anderes auf der Anmeldung für eine spezifische Veranstaltung oder ein spezifisches Angebot bestimmt ist. Zusätzlich sind die Beschreibungstexte der jeweiligen Veranstaltungen und Angebote auf der Anmeldung zu beachten (Höhe der Teilnehmergebühr, Leistungsumfang, etc.)
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Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB der KiSS FN.
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Mit der Anmeldung geben Sie der KiSS FN Ihre Einwilligung gem. Bundesdatenschutzgesetz zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen, geschützten Daten. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Siehe: Unsere Erklärung zum Datenschutz
2. Beiträge / Gebühren
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Die Höhe der Beiträge und Gebühren für die KiSS FN und ihre weiteren Sportangeboten finden Sie auf unserer Homepage: https://www.kiss-friedrichshafen.de/anmeldung. Die monatlichen Teilnahmegebühren werden halbjährlich im Voraus per Lastschrift abgebucht. Über das genaue Datum der Abbuchung werden Sie 10 Tage zuvor per Mail informiert.
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Für Bankstornogebühren (aufgrund geänderter Bankverbindung o.ä.) berechnen wir 3€ pauschal.
3. Kündigung
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Die Kündigung ist jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Die Frist für die Kündigung zum Ende des Sommerhalbjahres ist der 15. August. Die Frist für die Kündigung zum Ende des Winterhalbjahres ist der 15. Januar. (Änderung gültig zum 01.01.2023).
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Bitte beachtet, dass ihr die Mitgliedschaft in der KiSS FN und die Mitgliedschaft beim VfB Friedrichshafen e.V. separat kündigt (weitere Infos: https://www.kiss-friedrichshafen.de/kontakt).
4. Unterrichtsausfall
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Das Angebot der KiSS FN orientiert sich am Schuljahr. Der Unterricht beginnt eine Woche nach Beginn des Schuljahres und endet mit Beginn der Schulsommerferien. Während der Schulferien findet kein Sportunterricht statt, stattdessen wird im Unterricht auf die besonderen Ferienaktivitäten hingewiesen. Bei Ferienaktivitäten und Sonderaktionen können zusätzliche Beiträge und Gebühren erhoben werden. Schriftliche Anmeldungen zu Ferienaktivitäten sind verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der Beitrag dennoch fällig. Im Krankheitsfall kann der Beitrag / die Gebühr erlassen werden.
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Beim Ausfall einer Sporthalle bemüht sich die KiSS FN um Alternativen. Die KiSS FN ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, ausgefallene Übungsstunden nachzuholen. Bei gelegentlichen Ausfällen und Krankheiten von Lehrkräften bemüht sich die KiSS FN um eine adäquate Vertretung. Auch hier besteht für die Teilnehmer im Falle eines Ausfalls kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.
5. Leistungsumfang
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Der Leistungsumfang, der von der KiSS FN erbracht wird, sowie die Höhe der Gebühr und der Angebotsumfang sind für die jeweilige Veranstaltung, bzw. das jeweilige Angebot den Beschreibungstexten zu entnehmen.
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Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den unter 2. 1) genannten Punkten einverstanden.
6. Gewährleistung
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Die KiSS FN behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund von nicht planbaren Einflüssen (Unwetter, Bauarbeiten an der Sportstätte, etc.) sowie im Falle eines Vertragsbruchs durch den Auftraggeber oder der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers kurzfristig abzusagen. In diesem Fall ist die KiSS FN zu keinem alternativen Angebot oder etwaiger Entschädigungsleistungen verpflichtet.
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Die KiSS FN übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Erfüllung der in den Beschreibungstexten genannten Leistungen. Es handelt sich lediglich um Beispiele und anhaltgebende Deskriptionen.
7. Haftungsausschluss
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Schadensersatzansprüche des Mitglieds sind in Bezug auf das hier vereinbarte Geschäftsverhältnis ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KiSS FN, sofern der Teilnehmer Ansprüche gegen diese geltend macht.
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Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, beispielsweise hat die KiSS FN die vertraglich vereinbarte(n) Leistung(en) mit adäquater Sorgfalt zu erbringen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die KiSS FN beruhen.
8. Veröffentlichungen
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Unsere Berichte in der örtlichen Presse und auf unserer Homepage www.kiss-friedrichshafen.de und unseres KiSS-Newsletters leben insbesondere von Bildern des Unterrichts und unserer Aktivitäten. Die veröffentlichten Bilder werden im Vorfeld sorgfältig ausgesucht, so dass keine kompromittierenden Inhalte gezeigt werden. Zudem werden selbstverständlich keine Namen erwähnt. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit solchen Veröffentlichungen einverstanden. Sie können dieser Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widersprechen.
9. Gesundheitliche Aspekte
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Für den Fall, dass bei Ihrem Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die im Sportunterricht beachtet werden müssen, sind uns diese bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.
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In besonderen Fällen kann die KiSS FN erlangen, dass eine Bescheinigung des behandelnden Kinderarztes / Arztes vorgelegt wird, nach der eine Teilnahme am Sport- und Übungsbetrieb unbedenklich ist. Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft am Sportunterricht nicht mehr teilnehmen, kann die Mitgliedschaft zur KiSS FN im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
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Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der KiSS FN und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und der KiSS FN ist Tettnang.